Kindeswohl / Kinderrechte

Kindeswohl

Die Jugendkunstschule Trier, ihre Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten, vermittelt durch unsere kulturellen Angebote. 

In diesen können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote der Jugendkunstschule Trier sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert in der Arbeit der Servicestelle.

Als Akteur*innen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung setzen wir uns für die Verwirklichung der Rechte junger Menschen auf kulturelle Teilhabe, gesellschaftliche Mitwirkung und gerechte Lebens- und Bildungschancen ein. Mit Angeboten Kultureller Bildung in den Sparten Tanz, Theater, Bildende Kunst und Musik unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung und stärken sie in ihrer Selbstwahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit.

Umfassende Partizipation, Mitbestimmung und Stärkenorientierung sind Grundprinzipien unserer Arbeit. Wir berücksichtigen individuelle Bedürfnisse, Interessen und die Lebenslagen der Beteiligten. Die Wertebasis unserer Praxis bilden die Menschen- und Kinderrechte und die Orientierung an der Menschenwürde. Vertrauen, Achtsamkeit und Respekt sehen wir als Grundlagen des Umgangs miteinander an. Wir nehmen jedes Individuum in seiner Eigenständigkeit und seinen Äußerungen ernst. Machtverhältnisse und -beziehungen reflektieren wir in unserer Arbeit kritisch.

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen, den Schutz und die Realisierung der Rechte junger Menschen. Wir tun dies als Akteur*innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, in unserer Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen auf der Grundlage von § 1 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Wir verurteilen sexualisierte Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in den Angeboten und Praxisformen Kultureller Bildung eine sichere Umgebung vorfinden, in der sie vor Gewalt und allen Formen von Grenzverletzungen zuverlässig geschützt sind.

Für alle Praxisformen der Kulturellen Bildung sind ästhetische und sinnliche Erfahrungen grundlegend. Körperlichkeit und körperliche Nähe sind in vielen Bereichen zentral und aus der Praxis nicht wegzudenken. Im gemeinsamen künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Da dies für die Praxis Kultureller Bildung grundlegend ist, müssen wir in Hinsicht auf individuelles Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Dies gilt ebenso für das Handeln der Anleiter*innen und Fachkräfte. Unser Tun ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander, einen offenen und aufmerksamen Blick sowie die ausdrückliche Parteilichkeit für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.

In unserem Leitbild für Prävention und Kindeswohl orientieren wir uns an den Grundsätzen der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. sowie der LAG Kinder- und Jugendkultur e.V. und übernehmen deren Konzepte weitestgehend.

Dachverbandliches Schutzkonzept für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung der bkj

Kinderschutz LAG Kinder- und Jugendkultur

Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Paritätischer Gesamtverband „Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen“


Kinderrechte

Le FIlou sieht sich in der Umsetzung von Angeboten der Kulturellen Bildung in Schulen und Kindertagestätten den Kinderrechten verpflichtet. Formal versuchen wir besonders die Rechte auf Bildung, Partizipation, Meinungsäußerung und Beteiligung an kulturellem und künstlerischem Leben zu verwirklichen.

Kinderrechte – warum?

Jeder Mensch hat Rechte – dafür gibt es die Charta der Menschenrechte. Kinder sind auch Menschen, aber sie haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung. Darum hat die UNO vor mehr als 30 Jahren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet.

Die UN-Kinderrechtskonvention in amtlicher Übersetzung vom 20. November 1989 wurde am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGB1. II S.121) am 6. März 1992 Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990).

Was beinhalten die Kinderrechte überhaupt?

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die 41 Artikel, die in der UN-Kinderrechtskonvention aufgeführt sind. Um einen Tieferen Einblick zu halten können Sie alle Artikel auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes nachlesen. (https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/)

Artikel 1     Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung

Artikel 2     Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot

Artikel 3     Wohl des Kindes

Artikel 4     Verwirklichung der Kinderrechte

Artikel 5     Respektierung des Elternrechts

Artikel 6     Recht auf Leben

Artikel 7     Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit

Artikel 8     Identität

Artikel 9     Trennung von Eltern; persönlicher Umgang

Artikel 10   Familienzusammenführung; Grenzüberschreitende Kontakte

Artikel 11   Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland

Artikel 12   Berücksichtigung des Kinderwillens

Artikel 13   Meinung- und Informationsfreiheit

Artikel 14   Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Artikel 15   Vereinigungs- und Versammlungsrecht

Artikel 16   Schutz der Privatsphäre und Ehre

Artikel 17   Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz

Artikel 18   Verantwortung für das Kindeswohl

Artikel 19   Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung

Artikel 20   Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilien; Adoption

Artikel 21   Adoption

Artikel 22   Flüchtlingskinder

Artikel 23   Förderung behinderter Kinder

Artikel 24   Gesundheitsvorsorge

Artikel 25   Unterbringung

Artikel 26   Soziale Sicherheit

Artikel 27   Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt

Artikel 28   Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung

Artikel 29   Bildungsziele; Bildungseinrichtungen

Artikel 30   Minderheitenschutz

Artikel 31   Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatlicheFörderung

Artikel 32   Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung

Artikel 33   Schutz vor Suchtstoffen

Artikel 34   Schutz vor sexuellem Missbrauch

Artikel 35   Maßnahmen gegen Entführungen und Kinderhandel

Artikel 36   Schutz vor sonstiger Ausbeutung

Artikel 37   Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe;Rechtsbeistandschaft

Artikel 38   Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften

Artikel 39   Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder

Artikel 40   Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren

Artikel 41   Weitergehende inländische Bestimmungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend hat in Zusammenarbeit mit dem ZDF die Broschüre „Die Rechte der Kinder. Von logo! Einfach erklärt“ herausgegeben. Sie erklärt in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, was die Kinderrechtskonvention ist und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet.

Als PDF kann man die Broschüre direkt beim Ministerium herunterladen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-rechte-der-kinder-86756) oder als Buch in deutscher Sprache kostenlos bestellen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer Adresse an logo@zdf.de.